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Klage gegen fünf Lebensversicherer – Verbraucherzentrale Hamburg macht Ernst

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Im Jahr 2012 hat der Bundesgerichtshof klare Worte gesprochen in Sachen Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung, und doch gibt es immer noch einige Lebensversicherer, die sich weigern, dem höchstrichterlichen Urteil Folge zu leisten. Die Verbraucherzentrale Hamburg macht deshalb nun Ernst und hat Klage gegen fünf Lebensversicherer eingereicht.

Wie die Verbraucherzentrale HH bekanntgab, klagt sie gegen die Lebensversicherer DBV, PB (Postbank), Nürnberger, AachenMünchener und Axa. Diese weigern sich laut vzhh, „Unterlassungserklärungen hinsichtlich der von ihnen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen für Kapitallebens- und private Rentenversicherungen abzugeben“, wie die Verbraucherzentrale der Hansestadt in einer aktuellen Presseerklärung dazu schreibt.

Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu: „Die Rechtslage ist inzwischen sehr klar, und trotzdem weigern sich die verklagten Versicherer seit Monaten, die Urteile des BGH umzusetzen.“ Vor allem ginge es den Versicherern darum, Zeit zu gewinnen, so die Vermutung von Castelló. Denn in dieser Zeit könnte den Versicherten möglichst viel von dem ihnen zustehenden Geld vorenthalten werden.

Bereits Ende des vergangenen Jahres war die Verbraucherzentrale mit einer Klage erfolgreich. Gekippt wurden dabei die Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung AG und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. Auch hier waren die Lebensversicherer davor nicht gewillt gewesen, die Rechtsprechung des BGH anzuerkennen und dieser Folge zu leisten.

Mit der Klage fällt ein weiterer Schatten auf die sowieso schon in Bedrängnis geratene Branche. Die Kapitallebensversicherung wird immer weniger lohnenswert, einige der Versicherer haben bereits jetzt Probleme mit dem Halten des in Altverträgen vereinbarten hohen Garantiezinses. Ab 2015 könnte der Rechnungszins, der in Neuverträgen inzwischen auf nur noch 1,75 Prozent liegt, sogar auf nur noch 1,25 gesenkt werden. Damit wird die Lebensversicherung als Kapitalanlage immer weniger attraktiv, und die Verbraucher hierzulande sind vermehrt dazu aufgerufen, sich nach neuen Möglichkeiten der Privaten Altersvorsorge wie auch des Todesfallschutzes umzusehen. Rein für den Todesfallschutz reicht es, einen Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese ist nicht nur günstiger, sondern bringt auch zugleich eine höhere Todesfallsumme bei niedrigerem Einsatz ein.


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